Bezüglich des Formulars der Bestätigungsurkunden des Würzburger Bischofs für erwählte Äbte verweist Lorenz Fries auf die Liber Privilegiorum.
Bezüglich des Eidformulars für die zu weihenden Äbte verweist Lorenz Fries auf den Liber Privilegiorum.
Bezüglich der Abgaben, die jeder Abt für seine Konfirmation an das entsprechende Amt leisten muss, verweist Lorenz Fries auf den Liber Privilegiorum.
Bezüglich der Einlösung verpfändeter Güter des Hochstifts Würzburg verweist Lorenz Fries auf das Stichwort Widerlosung.
Bezüglich der Gerichtsverhandlung des Hochstifts gegen Heinrich von Absberg (Hainrich von Absperg) verweist Lorenz Fries auf die entsprechenden Quellen im Urkundenschrein, Lade "A", des bischöflichen Archivs.
Georg von Abenberg (Georg von Abenberg) versöhnt sich auf Betreiben des Markgrafen Friedrich IV. von Brandenburg-Kulmbach (Margraue Fridrichen) nach einem Streit wieder mit dem Hochstift Würzburg.
Sigmund von Gebsattel (Gebsatel Rack genant) einigt sich mit dem Kloster Tückelhausen (Duckelhausen() darauf, dass ihm und seinen Erben das Wiederkaufsrecht an einem Viertel des Zehnten in Acholshausen (Akelshausen) für 900 Gulden gestattet wird, unter dem Vorbehalt, dass sie dieses Zehntviertel nach Wiedereinlösung innerhalb eines halben Jahres dem Hochstift Würzburg zu Lehen (rittermanslehen) auftragen.
Die Helfer von Konrad Schott (Schot) werden durch König Maximilian I. auf Ersuchen der Stadt Nürnberg geächtet, später jedoch wieder aus der Acht gelöst.
Papst Leo X. erteilt den Dominikanern in Augsburg (Augspurg) einen Ablass zum Kirchenbau, welchen Bischof Lorenz von Bibra bestätigt.
Die Dörfer Abersfeld (Abersfeldt) und Rednershof (Raidnitz) im Amt Mainberg (Mainberg) einigen sich mit dem Kloster Mariaburghausen (Closter Mariaburghausen) über die Weide- und Triebrechte der Dorfbewohner sowie der Untertanen des Klosters zu Kreuzthal (Creutzstall) in den Birkenwäldern des Klosters: Die Bewohner von Abersfeld und Rednershof sollen die jungen Schläge drei Jahre lang hegen, die Äbtissin von Mariaburghausen hingegen die Schläge so behauen, dass die Einwohner der Dörfer ihr Vieh in den Birkenwald treiben können. Außerdem sollen die Bewohner von Abersfeld, Rednershof und Kreuzthal sich über zehn unbebaute Landstücke von den Wiesen im Elesgrund einigen, über die die Bewohner von Abersfeld und Rednershof ihr Vieh nicht treiben dürfen.